Aufsichtsplan der Hubertusgilde Hülben
1.
Richtlinien zum Schießen
Betrachte jede Waffe grundsätzlich als geladen
Richte niemals eine Waffe auf einen Menschen
Drehe dich niemals mit einer geladenen Waffe um
Richte eine Waffe niemals auf ein Tier
Richte eine Waffe niemals auf Blenden, Scheibenhalterungen oder
sonstige Einrichtungsgegenstände
Schiesse nur mit Waffen,
Munition und "Kaliber" die für den jeweiligen
Schießstand zugelassen sind
Beachte immer die speziellen Sicherheitsvorschriften der jeweiligen
Disziplin und des Verbandes
Lege niemals eine geladene Waffe aus der Hand
Betrete niemals mit einer geladenen Waffe den Stand
Verlasse niemals mit einer geladenen Waffe den Stand
Befolge grundsätzlich die Anweisungen der Standaufsicht
Betrete niemals ohne Absprach die Schießbahn
Rauchen auf Schießständen ist Grundsätzlich
Verboten
Offenes Feuer auf Schießständen ist
Grundsätzlich Verboten
2. Sicherheitsbestimmungen auf Schießständen nach
DSB
1.
Jeder Schütze ist den Bestimmungen dieser
Schießstandordnung, der jeweils gültigen
Sportordnung und der Ausschreibung, die er durch seine Teilnahme
anerkennt, unterworfen.
2.
Auf Schießständen darf nur mit solchen Waffen und
Munitionsarten geschossen werden, die durch Erlaubnis für
diese zugelassen sind. Ein entsprechender Hinweis ist an gut sichtbarer
Stelle im Schießstand anzubringen.
3.
Schießstandbenutzer müssen ausreichend gegen Unfall
und Haftpflicht versichert sein.
4.
Das Laden und Entladen sowie das Vornehmen von Zielübungen
sind nur im Schützenstand mit Richtung des Geschossfanges
zeigender Mündung gestattet. Grundsätzlich muss die
Mündung so gerichtet sein, dass niemand durch einen sich
unbeabsichtigt lösenden Schuss gefährdet, bzw.
verletzt werden kann.
5.
Schusswaffen sind unmittelbar nach Beendigung des Schiessens zu
entladen und die Magazine, sofern vorhanden, zu entnehmen bzw. zu
entleeren. Waffen dürfen nur abgelegt werden, wenn sie
entladen und die Verschlüsse, soweit konstruktionsbedingt
möglich, geöffnet sind.
6.
Im Falle von Ladehemmungen oder sonstigen Störungen sind die
verantwortlichen Aufsichtspersonen zu verständigen. Die Waffen
sind mit in Richtung des Geschossfanges zeigender Mündung zu
entladen, bzw. so zu handhaben, dass niemand gefährdet wird.
7.
Bei Störungen im Schiessbetrieb, die eine Einstellung des
Schiessens erfordert, ist durch die Aufsichtsperson mit klaren
Anordnungen bekannt zugeben, ob die Waffen zu entladen oder
abzuschießen sind. Das Schiessen darf erst auf Anordnung der
Aufsichtsperson fortgesetzt werden.
8.
Schützen, die sich mit geladener Waffe im
Schützenstand umdrehen oder sonst in leichfertiger Weise
andere gefährden, sind von der Teilnahme am Schiessen
auszuschließen und vom Stand zu verweisen.
9.
Personen, die durch ungebührliches Verhalten den reibungslosen
Ablauf einer Veranstaltung stören oder zu stören
versuchen, können vom Stand verwiesen werden.
10.
Rauchen auf den Schützenständen ist untersagt.
11.
Die waffenrechtlichen Alterserfordernisse beim Schiessen mit Kindern
und Jugendlichen sind zu beachten.
12.
Jedes Schiessen ist nur unter der Aufsicht einer verantwortlichen
Aufsichtsperson (Standaufsicht), deren Name an gut sichtbarer Stelle
ausgehängt ist, durchzuführen. Verantwortliche
Aufsichtspersonen haben das Schiessen ständig zu
beaufsichtigen sowie insbesondere dafür zu sorgen, dass die im
Schiessstand Anwesenden durch ihr Verhalten keine vermeidbaren Gefahren
verursachen und die unter Ziffer 2, 10, 11 stehenden Regeln der
Schiesstandordnung beachtet werden. Sie habe wenn dies zur
Verhütung von Gefahren erforderlich ist, das Schiessen und den
Aufenthalt im Schiessstand zu untersagen.
Die Benutzer von Schiessstätten haben die Anordnung der
Aufsichtspersonen zu befolgen. Die Aufsichtsperson darf selbst
während der Aufsichtstätigkeit nicht am Schiessen
teilnehmen.
3. Auszug von Sicherheitsbestimmungen der Sportordnungen
0.2.3.
Rauch und offenes Feuer auf dem Schützenstand sind verboten.
0.2.5.
Bei allen auf den Schießständen abgestellten
Feuerwaffen - Luftdruckwaffen - und Gasfeuerwaffen soweit
möglich - müssen die Verschlüsse offen und
die Magazine entfernt sein.
0.2.6.
Zielübungen und das Laden der Waffe sind nur im
Schützenstand gestattet, und zwar mit nach dem Geschossfang
gerichteter Mündung.
0.2.9.
Eine Waffe darf nur abgelegt werden wenn:
*
sich kein Geschoss oder keine Patrone in der Waffe befindet
*
sich kein Magazin in der Waffe befindet
*
bei Luftdruckwaffen mit Spannhebel dieser geöffnet ist
*
bei Gasdruckwaffen die Ladeklappe geöffnet ist
*
bei Vorderladerwaffen kein Pulver eingefüllt ist
0.2.12.2.
Die Verwendung von Mobiltelefonen, Funksprechgeräten oder
ähnlichen Vorrichtungen ist während eines Wettkampfes
Schützen, Trainern, Mannschaftsbetreuern und Zuschauern im
Schützenstand und Zuschauerbereich Verboten. Alle
Mobiltelefone müssen abgeschaltet sei.
0.2.14.
Den freien Raum hinter den Schützen dürfen nur der
Schiessleiter und die von ihm zugelassenen Mitarbeiter sowie die
Kampfrichter betreten.
0.9.6.1.
Während des Wettkampfes ist Jede Art von Betreuung, Beratung
oder Hilfe für den im Schützenstand befindlichen
Schützen verboten. Solange sich der Schütze im
Schützenstand befindet, darf nur die Aufsicht mit ihm sprechen
0.9.7.
Disziplinarbestimmungen
0.9.7.1.
Unsportlichkeit und Regelverstöße eines
Schützen werden wie folgt geahndet:
1.
Warnung - Zeigen der Gelben Karte
2.
Ring-Trefferabzug: Zwei Ringe / ein Treffer - Zeigen der
Grünen Karte
3.
Disqualifikation - Zeigen der Roten Karte
4.
Sperre
*
Eine Warnung kann von der Aufsicht / Schiessleitung / Jury
ausgesprochen werden.
*
Ein Ring / Trefferabzug oder Disqualifikation, bezogen auf den
laufenden Wettbewerb, kann nur vom Schießleiter, der Jury
(bei Disqualifikation mit Mehrheitsbeschluss) oder vom Veranstalter
ausgesprochen werden.
*
Die Sperre ist vom Veranstalter für die jeweilige
Veranstaltung festzusetzen.
*
Bei Disqualifikation oder Sperre verfällt das Startgeld.
*
Eventuell geschossene Ergebnisse werden gestrichen.
0.9.7.2.
Schützen, die sich mit geladener Waffe im
Schützenstand umdrehen, die geladene Waffen aus der hand legen
oder sonst in leichfertiger Weise andere gefährden, werden
Disqualifiziert und vom Stand verwiesen.
0.9.7.2.1.
Ein Schütze, der vor dem Kommando START oder nach dem Kommando
STOP oder ENTLADEN einen Schuß abgibt, kann Disqualifiziert
werden. Erfolgt keine Disqualifizierung , so ist Regel 0.11.1.7.1.
anzuwenden
* 0.11.1.7.1. Schießt ein Schütze vor der
Feuerfreigabe oder nach der Feuereinstellung, so wird / werden ihm der
/ die beste(n) Treffer, gemäß den abgegebenen
Schüssen abgezogen (Ausnahme siehe Regel 2.0.3.3.6.)
* 2.0.3.3.6. Ein nach dem Kommando LADEN, aber vor Beginn einer
Wettkampfserie abgegebener Schuß wird für den
Wettkampf m nicht gewertet. Der Schütze darf nachladen und
wird mit zwei Ringen Abzug von der folgenden Serie Bestraft.
0.9.7.3.
Wer einen im Stand befindlichen Schützen durch Anrufe,
Bemerkungen oder in anderer Weise stört oder stören
versucht, oder fremde Waffen oder
Ausrüstungsgegenstände ohne Erlaubnis anfasst, kann
vom Stand Verwiesen werden.
Trift den Verweis einen Schützen, so wird dieser
Disqualifiziert.
0.9.7.3.1.
Wer durch ungebührliches Verhalten gegenüber
Schützen oder Mitarbeiter den Ablauf der Veranstaltung
stört oder zu stören versucht, kann vom Stande
verwiesen werden.
Trift den Verweis einen Schützen, so wird dieser
Disqualifiziert.
2.0.3.
Spezielle Regeln für die 25 m Wettbewerbe
2.0.3.1.1.
Laden und entladen der Waffe
*
Die Waffe darf erst geladen werden wenn der Schießeiter das
Kommando LADEN gegeben hat.
*
Der Schütze hat innerhalb einer Minute Magazin und Waffe mit
einer vorgeschriebenen Anzahl von Patronen zu Laden und schussbereit zu
sein.
*
Der Schießleiter oder Aufsicht kann die Anzahl der Patronen
überprüfen.
*
Nach der Beendigung der Serie muß der Schütze sich
überzeugen, dass die Waffe entladen ist. Bei Revolvern sind
die leeren Hülsen aus der Trommel zu entfernen, bei Pistolen
ist das Magazin herauszunehmen. Die Waffen sind mit offenem Verschluss
bzw. ausgeschwenkter Trommel und mit Laufrichtung zur Scheibe auf die
Ablage niederzulegen.
*
Bei Nichtbefolgen wird der Schütze disqualifiziert (Rote
Karte).
2.0.3.3.3.
Wenn ein Schütze seine Pistole mit mehr als 5 Patronen
lädt, wird er mit einem Abzug von zwei Ringen bestraft.
2.0.3.3.6.
Ein nach dem Kommando LADEN, aber vor Beginn einer Wettkampfserie
abgegebener Schuß wird für den Wettkampf m nicht
gewertet. Der Schütze darf nachladen und wird mit zwei Ringen
Abzug von der folgenden Serie Bestraft.
5. Verhalten auf dem Schießstand
*
Jeder Schütze hat sich so zu verhalten, dass andere sich auf
dem Stand Befindliche Schützen oder Personen in keiner Weise
gefährdet werden.
*
Jeder Schütze hat sich so zu verhalten, dass andere sich auf
dem Stand Befindliche Schützen nicht gestört werden.
Zum Beispiel soll kein Schütze welcher sich im Training
befindet, angesprochen werden. Auch sind lautstarke
Begrüßungen zu unterlassen.
*
Jeder Schütze hat sich an die gültigen
Sicherheitsregeln zu halten.
*
Den Anweisungen der Aufsicht und der Schießleitung ist
unverzüglich Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere bei
Gefahren welche durch Waffen verursacht werden sowie bei Standverweis.
*
Vor dem Betreten der Schießbahn hat der Schütze die
Aufsicht und die anderen Schützen zu Verständigen und
sich zu vergewissern, dass dies auch verstanden wurde.
*
Jeder Schütze hat Hinweise wie Rauchverbote,
Schießzeiten, Kalieberbegrenzungen, Sauberkeit usw. zu
beachten.
*
Befindet sich jemand auf der Schießbahn sind alle Waffen in
Ruheposition zb. auf der Ablagefläche vor dem
Schützen zu belassen (nicht in die Hand nehmen). Magazine
sowie Treibladungspulver dürfen nicht geladen werden,
Verschlüsse sind offen und Trommeln Auszuschwenken. Ebenso
dürfen Waffen erst aus den Transportbehältern
genommen oder in diese zurückgelegt werden, wenn alle die
Schießbahn wieder verlassen habe.
6. Betreten des Schießstandes
*
Grundsätzlich ist der Schießstand so zu betreten,
dass andere Schützen nicht mehr als notwendig gestört
werden.
*
Wenn möglich wartet man ab, bis alle auf dem
Schießstand befindlichen Schützen ihren jeweiligen
Durchgang beendet haben. Hierbei ist nicht das Gesamtprogramm gemeint.
*
Waffen, insbesondere Kurzwaffen, sind nur in
Transportbehältern oder in Holstern auf den Stand zu bringen.
Auf gar keinen Fall sind Kurzwaffen in der Hand, in der Hosentasche
oder im Hosenbund auf den Stand zu bringen. Lässt sich diese
Regelung ausnahmsweise nicht einhalten, so ist bei Pistolen der
Verschluß zu öffnen und bei Revolvern die Trommel
auszuschwenken.
*
Werden Langwaffen ohne Transportbehälter auf den Stand
gebracht, so muss auf jeden Fall der Verschluss geöffnet sein.
Bei Flinten ist der Lauf zu öffnen, indem er abgeknickt wird.
7. Verlassen des Schießstandes
*
Verlassen Sie den Schießstand so, dass andere nicht mehr als
unvermeidbar gestört werden.
*
Bringen Sie ihre Waffe entladen im Transportbehälter oder mit
geöffnetem Verschluss bzw. ausgeschwenkter Trommel vom Stand
*
Räumen Sie ihren Dreck auf und entfernen Sie die
Scheibenrahmen von der Schießbahn. Duellscheiben sind
abzukleben oder, falls dies nicht mehr möglich ist, zum
Altpapier zu legen (Behälter stehen überall bereit).
*
Wenn Sie der letzte auf dem Stand sind haben Sie diesen auszufegen und
den Stand abzuschließen, bzw. dafür zu sorgen das er
abgeschlossen wird.
8. Umgang mit Waffen
*
Betrachten Sie jede Waffe als geladen
*
Bedenken Sie das Jede Waffe, auch Luftdruckwaffen und
Sportbögen bei unsachgemäßem Umgang im
schlimmsten Fall zu tödlichen Verletzungen führen
Können.
*
Mache Sie sich als erstes mit der Handhabung und Funktion der Waffe
vertraut, bevor Sie eine Waffe benützen. Lesen Sie bitte die
Gebrauchsanweisung und / oder lassen Sie sich die Funktion der Waffe
erklären.
*
Vergewissern Sie sich vor dem Gebrauch der Waffe dass sie
funktionsbereit ist, zb. dass der Lauf frei von Fremdkörpern
ist.
*
Zeigt ein Waffe oder Munition sichtbare Schäden auf ist der
Gebrauch unbedingt zu unterlassen.
*
Laden Sie nur dem Kaliber der Waffe entsprechende Munition
*
Verwenden Sie nur im Fachhandel erhältliche Munition oder
selbst geladene Munition.
*
Übergeben Sie eine Waffe nur an eine Person welche mit dem
Umgang der Waffe vertraut ist.
*
Übergeben Sie eine Waffe nur ungeladen an eine andere Person.
*
Transportieren Sie eine Waffe nur ungeladen. 9. Verhalten bei
Waffenstörungen
Patrone zündet nicht
*
Waffe einige Sekunden in Richtung des Kugelfangs richten
*
Magazin entfernen
*
Verschluss öffnen
*
Patrone entfernen
*
Patrone entsorgen, zb. zurück zum Händler oder falls
Wiederlader selbst delaborieren (entladen). Nicht in den Müll
werfen.
Hülse hängt
*
Magazin entfernen
*
Verschluss öffnen und Hülse entfernen
*
Achtung: Nachsehen ob bereits eine Patrone im Patronenlager ist.
Waffe defekt
*
Verschluss öffnen, wenn möglich
*
Patrone im Patronenlager entfernen, wenn möglich
*
Sollte sich die Patrone nicht entfernen lassen drücken sie den
Abzug durch oder entspannen sie die Waffe auf eine andere Art. Waffe so
schnell wie möglich zum Büchsenmacher.
*
Achtung: Bei Waffen und Munitionsstörungen niemals die Waffe
vorn an der Mündung oder mit der Hand über der
Mündung anfassen.
*
Achtung: Schauen Sie niemals in die Mündung solange Sie nicht
absolut sicher sind, dass sich keine Patrone im Patronenlager befindet.
*
Achtung: Bedenken Sie dass der Wirkungsbereich eines Geschosses je nach
Kaliber bis zu 5 km betragen Kann.
10. Umgang mit Treibladungspulver
Wer mit Treibladungspulver wie Nitrozellulosepulver und / oder
Schwarzpulver auf einem Behördlich zugelassenen
Schießstand umgehen will muß im Besitz einer
Amtlichen Genehmigung sein.
ACHTUNG:
*
Schwarzpulver zündet bereits bei Schlag (zb. Hammerschlag)
sowie einer Temperatur von 300 C° , explosionsartig mit
1800C°.
*
Nitrozellulosepulver braucht zum richtigen Zünden eine
Verdämmung. Erreicht jedoch beim Zünden einen
Wesentlich höheren Gasdruck als Schwarzpulver.
*
Vorsicht bei verschüttetem Pulver insbesondere in
geschlossenen oder halbgeschlossenen Schießständen.
Hier kann das Zünden und somit das Abrennen von nicht
verbranntem Pulver zum sofortigen verbrennen des gesamten
Sauerstoffvorrates und somit zum Augenblicklichen Erstickungstod
führen.
*
Auf geschlossenen oder halbgeschlossenen
Schießständen sind die dortigen speziellen
Vorschriften zur Sauberhaltung (EX geschützter Staubsauger)
besonders zu beachten.
11. 15 Golden Verhaltensregeln auf dem Schießstand
1.
Betrete einen Schießstand grundsätzlich so, dass
jeder andere Schütze sofort weiß, das du endlich
hier bist - also laut und deutlich !
2.
Sollte sich irgend ein anderer Schütze trotzdem auf seine
Übungen konzentrieren, so sprich ihn ganz direkt an !
3.
Kommentiere jeden Schuss deines Nachbarn (nach Möglichkeit
negativ) und stelle auch deine eigenen Leistungen nicht in den
Hintergrund (natürlich nur die Zehner) !
4.
Sollte etwas kaputtgeschossen sein, so schiebe die Schuld
grundsätzlich auf andere denn du selbst kannst es ja nicht
gewesen sein !
5.
Lasse grundsätzlich deinen Müll am Platz liegen.
Vielleicht kann der nachfolgende Schütze noch etwas davon
gebrauchen !
6.
Sollte ein anderer Schütze etwas vergessen haben
aufzuräumen,
dann hole sofort den Vorstand, klage ihm dein unendliches Leid,
erzähle es auch sofort jedem Lautstark in der Kneipe und
fordere den Rauswurf des Missetäters !
7.
Beachte grundsätzlich keine Sicherheitsregeln und
natürlich auch keine sportlichen Regeln. Die sind nur
für Idioten da, aber nicht für dich !
8.
Denk immer daran das eine Schiessanlage und insbesondere die
Einrichtungsgegenstände zum beschießen da sind !
9.
Das was du selber tust, gestehe um Gotteswillen niemals anderen auch zu
!
10.
Nimm sofort jede Waffe in die Hand, natürlich ohne zu fragen.
der Eigentümer wird es dir danken !
11.
Da Frauen grundsätzlich nicht schießen
können, versuche sie unbedingt davon abzuhalten !
12.
Bringe Jedem Neuling unbedingt und sofort deine eigenen Fehler bei !
13.
Bestehe laut und deutlich auf deinem Standpunkt. denn wer
außer dir hat hier sonst noch eine Ahnung vom
Schießen !
14.
Bestehe darauf, stets und bei allem was du tust toleriert zu werden.
Aber denke immer daran, jeden auch noch so kleinen Fehler anderer
Schützen jedem Anwesenden sofort zu erzählen !
15.
Verlasse den Schießstand so wie du ihn betreten hast. Also
laut und vernehmbar. Dann weiß jeder, dass du endlich wieder
fort bist !
" Für die Vollständigkeit dieser Regeln wird keine
Gewähr Übernommen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen."
Aufsichtsplan
Neuigkeiten Hubertus-Gilde Hülben
Juli
2009.
Wir suchen noch freiwillige
Mitglieder die Lust haben am
Kinderferienprogramm mitzuarbeiten
Mai 2009.
Die Hubertusgilde Hülben dankt allen Schützen
für die Teilnahme an den Kreismeisterschaften bzw. den darauf
folgenden Meisterschaften.